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   VGH Bayern, 18.03.2021 - 20 NE 21.787   

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https://dejure.org/2021,6673
VGH Bayern, 18.03.2021 - 20 NE 21.787 (https://dejure.org/2021,6673)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.03.2021 - 20 NE 21.787 (https://dejure.org/2021,6673)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. März 2021 - 20 NE 21.787 (https://dejure.org/2021,6673)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GKG § 52 Abs. 1, § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
    Streitwert für einstweilige Außervollzugsetzung landesweit geltender Rechtsnormen

  • rewis.io

    Streitwertfestsetzung, Kostenentscheidung, Verwaltungsgerichtshof, Einstellungsbeschluss, Gegenvorstellung, Antragsteller, Verfahren, gerichtskostenfrei, juris, Schreiben, Beschlusses, Antrags, BayVGH, Gegen die Streitwertfestsetzung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 02.03.2021 - 20 NE 21.353

    Corona-Pandemie; Beobachtung; Testungspflicht (hier: Beschäftigte von

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2021 - 20 NE 21.787
    In Verfahren, die - wie der von den Antragstellern am 3. Februar 2021 gestellte Antrag - auf einstweilige Außervollzugsetzung landesweit geltender Rechtsnormen gerichtet sind, legt der Senat in ständiger Rechtsprechung entsprechend der Bedeutung der Sache (§ 52 Abs. 1 GKG) einen Streitwert von 10.000,00 Euro zugrunde (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 3.3.2021 - 20 NE 21.391 - juris; B.v. 2.3.2021 - 20 NE 21.353 - juris u.v.m.).
  • VGH Bayern, 03.03.2021 - 20 NE 21.391

    Betriebsuntersagung für Versicherungsagenturen wegen Corona

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2021 - 20 NE 21.787
    In Verfahren, die - wie der von den Antragstellern am 3. Februar 2021 gestellte Antrag - auf einstweilige Außervollzugsetzung landesweit geltender Rechtsnormen gerichtet sind, legt der Senat in ständiger Rechtsprechung entsprechend der Bedeutung der Sache (§ 52 Abs. 1 GKG) einen Streitwert von 10.000,00 Euro zugrunde (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 3.3.2021 - 20 NE 21.391 - juris; B.v. 2.3.2021 - 20 NE 21.353 - juris u.v.m.).
  • VGH Bayern, 08.07.2020 - 8 C 20.1108

    Keine auf Abänderung einer Kostenentscheidung gerichtete Gegenvorstellung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2021 - 20 NE 21.787
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob eine solche Gegenvorstellung grundsätzlich als zulässig zu behandeln wäre (vgl. dazu nur BVerwG, B.v. 30.11.2020 - 5 KSt 1/20 - juris Rn. 7), denn die Antragsteller wären vor dem Verwaltungsgerichtshof nach § 67 Abs. 4 VwGO jedenfalls nicht postulationsfähig (vgl. BayVGH, B.v. 8.7.2020 - 8 C 20.1108 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 18.11.2013 - 10 CE 13.2387

    Anhörungsrüge; Statthaftigkeit; Darlegungsanforderungen; Gegenvorstellung;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2021 - 20 NE 21.787
    Einer Kostenentscheidung oder einer Streitwertfestsetzung bedarf es nicht, weil das Verfahren über die Gegenvorstellung gerichtskostenfrei ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.11.2013 - 10 CE 13.2387 - juris Rn. 12).
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